Mit Wirtschaftsstrafrecht bezeichnet man als Sammelbegriff alle Strafvorschriften, die strafbare Handlungen im Bereich der Wirtschaft unter Strafe stellen. Die Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrecht dienen der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität.
Das Wirtschaftsstrafrecht gewinnt immer mehr an praktischer Bedeutung, da der Gesetzgeber zunehmend auch den Bereich der Wirtschaftskriminalität immer weiter ausdehnt. Es vergeht mittlerweile kaum ein Tag, an dem kein spektakulärer Fall, in den Prominente, Manager, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer großer Unternehmen und Konzerne verwickelt sind, durch die Medien geht. Aber auch im Bereich Mittelstand und Einzelunternehmen gewinnt das Wirtschaftsstrafrecht an Relevanz.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein weites Feld, es umfasst:
- Steuerstrafrecht (vorsätzliche und leichtfertige Steuerhinterziehung, Steuergefährdung, etc.)
- Insolvenzstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung, Verletzung der Buchführungspflicht, etc.)
- Wettbewerbsstrafrecht (Kartellstrafrecht – strafbares Verhalten bei Ausschreibungen, Wirtschaftskorruption, etc.)
- Kapitalmarktdelikte (Kapitalanlagebetrug, Straf- und Bußgeldtatbestände im BörsG und WpHG, des KWG und sonstiger Strafnormen des Bankrechts)
- Subventionsbetrug, allg. Betrug, Untreue, Wucher
- Urheberstrafrecht, Patent- und Gebrauchsmusterstrafrecht, Markenstrafrecht
- Daten- und Datennetzdelikte (Straftaten im Rahmen der elektronischen Kommunikation, insbesondere im Internet, Straftaten im Zusammenhang mit der betrieblichen Datenverarbeitung)
- Bilanzstraftaten (Verletzung der Geheimhaltungspflicht, Falschangabedelikte, etc.)
- Kreditbetrug, Delikte gegen den unbaren Zahlungsverkehr (Fälschung und Missbrauch von Zahlungskarten, etc.)
- Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsgesetz
- Delikte auf dem Gebiet des Arbeitslebens (Illegale Arbeitnehmerüberlassung, illegale Beschäftigung von Ausländern, Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, Schwarzarbeit)
- Umweltstrafrecht (Verstöße gegen Vorschriften im Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Strahlenschutz, etc.)
- Verbraucherschutzstrafrecht (Arzneimittelstrafrecht, Lebensmittelstrafrecht)
Wirtschaftsstrafrecht ist eine Spezialmaterie. Für viele Delikte aus diesem Bereich gibt es bei den Landgerichten spezielle Wirtschaftsstrafkammern. In § 74c Gerichtsverfassungsgesetz ist die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer an einem Landgericht geregelt. Dort wird der Kreis der Strafnormen genannt wird, die zum Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsstrafkammer zählen. Die Vorschrift bestimmt, welche Straftaten wegen der besonderen Beziehung zum Wirtschaftsleben vor einem Richtergremium mit besonderen Kenntnissen wirtschaftlicher Abläufe und Vorschriften verhandelt werden müssen.
In diesen Fällen sollten Beschuldigte ebenfalls auf Spezialkenntnisse bei ihrem Strafverteidiger setzen und einen im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung beauftragen.