Ein Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der seinen Mandanten gegen den Vorwurf einer Straftat verteidigt. Jeder Beschuldigte und Angeklagte hat das Recht, sich im Strafverfahren durch einen Verteidiger vertreten zu lassen. Dies ergibt sich aus § 137 der deutschen Strafprozessordnung (StPO). Als Strafverteidiger kann dabei außer einem Rechtsanwalt auch ein Hochschullehrer auftreten, mit Genehmigung des Gerichts auch andere Personen (vgl. § 138 Abs. 2 Satz 1 StPO). Auch ein zur Ausbildung zugelassener Rechtsreferendar kann als Verteidiger auftreten (vgl. § 139 StPO).
Daher ist der Begriff Strafverteidiger bzw. Verteidiger letztlich aus der Tätigkeit des Rechtsanwalts oder der anderen Personen abgeleitet, nämlich der Strafverteidigung, die er für den Angeklagten oder Beschuldigten leistet.
Einen qualifizierten Strafverteidiger erkennt man an seiner Spezialisierung auf das Strafrecht. Objektiv ist das für den Mandanten nachprüfbar anhand des Titels Fachanwalt für Strafrecht. Ein Rechtsanwalt, der zugleich Fachanwalt für Strafrecht ist, hat besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrecht und der Strafverteidigung erworben. Mit dem Fachanwaltstitel bestätigt die Rechtsanwaltskammer dem Verteidiger in Strafsachen, dass er mindestens 60 Fälle im Strafrecht in den letzten 3 Jahren bearbeitet hat und in dieser Zeit an mindestens 40 Tagen in einer Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht oder einem höherrangigen Gericht als Rechtsanwalt tätig war.
Falls Sie einen Strafverteidiger in Aachen suchen, können Sie Rechtsanwalt Thomas Koll oder Rechtsanwalt Bijan Tamrzadeh beauftragen. Wir verfügen über langjährige Berufserfahrung als Verteidiger. Rechtsanwalt Koll ist zugleich Fachanwalt für Strafrecht.
Da die Rolle der Strafverteidigung in unserem Rechtsstaat nicht unterschätzt werden darf, findet jährlich der Strafverteidigertag als Treffen engagierter Verteidiger statt. Seit rund vier Jahrzehnten ist der Strafverteidigertag die größte und bedeutendste Fachtagung zu Fragen des Straf- und Strafprozessrechts in Deutschland und zugleich ein Forum kritischer Advokatur. Jedes Jahr nehmen über 500 Strafverteidiger/innen, Vertreter aus Justiz, Politik und Wissenschaft an der dreitägigen Veranstaltung teil. Der Strafverteidigertag ist nicht nur Fortbildungsveranstaltung für die Verteidiger, sondern nimmt auch Stellung zu relevanten rechtspolitischen Entwicklungen und sorgt für einen Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft.