Was eine Verteidigung kostet, sollten Sie wissen, bevor Sie sich entscheiden. Wir besprechen die Kostenfrage im Erstgespräch – nicht später.
Gesetzliche Gebühren
Die Vergütung richtet sich kraft Gesetzes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Strafsachen sieht das Gesetz Gebührenrahmen vor, innerhalb derer sich die Gebühr nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, ihrer Bedeutung und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen bemisst. Bei überschaubaren Verfahren – etwa einer Verkehrsstrafsache oder einem Strafbefehl mit klarer Aktenlage – rechnen wir nach diesen gesetzlichen Gebühren ab. Eine genaue Übersicht finden Sie in unserer RVG Tabelle Strafrecht.
Vergütungsvereinbarung bei umfangreichen Verfahren
Vor dem Schöffengericht und erst recht vor der Großen Strafkammer des Landgerichts sind die gesetzlichen Gebühren dem tatsächlichen Aufwand nicht mehr angemessen: Akten mit mehreren tausend Seiten, Auswertung von Telekommunikationsüberwachung und Chatdaten, mehrtägige Hauptverhandlungen. Eine sorgfältige Verteidigung ist auf dieser Grundlage nicht zu leisten. Für solche Verfahren schließen wir daher eine Vergütungsvereinbarung – in Textform und immer vor Mandatsübernahme.
| Abrechnungsform | Höhe |
|---|---|
| Fallpauschale Schöffengericht | ab 3.000 € netto |
| Fallpauschale Große Strafkammer (Landgericht) | ab 5.000 € netto |
| Stundensatz, je nach Umfang und Komplexität | 250 – 450 € netto |
Die Pauschalen sind Ausgangswerte. Die konkrete Höhe hängt vom Aktenumfang, der Zahl der Hauptverhandlungstage, dem Tatvorwurf und davon ab, ob Untersuchungshaft vollzogen wird.
Bitte beachten Sie: Bei einem Freispruch erstattet die Staatskasse nur die gesetzlichen Gebühren, nicht ein darüber hinaus vereinbartes Honorar. Rechtsschutzversicherungen verfahren ebenso. Auch eine Pflichtverteidigung ist nicht kostenlos – bei einer Verurteilung tragen Sie die Verfahrenskosten.
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Telefon: 0241 – 568 44 900 · E-Mail: info@koll-tamrzadeh.de
Alle Beträge netto zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. Keine verbindliche Kostenzusage; maßgeblich ist die im Einzelfall getroffene Vereinbarung. Stand: Juli 2026.