Strafrecht in Aachen – Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger

Strafrecht als Rechtsgebiet ist breit gefächert. Privatpersonen und Unternehmen brauchen hier Hilfe von einem guten Rechtsanwalt für Strafrecht. Mit dem Strafrecht werden Sie als Mandant im Regelfall in der Form konfrontiert, dass Ihnen von Seite der staatlichen Ermittlungsbehörden der Vorwurf einer Straftat gemacht wird und Sie einen Strafverteidiger benötigen.

Der Strafverteidiger – Ihr Begleiter durch’s Strafverfahren

Ein guter Strafverteidiger kann Sie gegen einen konkreten Vorwurf einer Strafat in jeder Lage des Verfahrens verteidigen. Er  beweist seine Spezialkenntnisse durch den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Der Strafverteidiger kennt sich im Strafrecht und Strafprozessrecht gleichermaßen aus und berät und vertritt Sie im Fall eines konkreten Strafverfahrens vom Beginn der Ermittlungen bis zum Abschluss des Verfahrens durch ein Urteil.

Strafrecht findet vor und nach dem Urteil statt

Aber auch bereits vor Beginn eines Strafverfahrens bzw. nach dessen Abschluss wirft das Strafrecht bei den betroffenen Personen Fragen auf. Auch hier können wir Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger behilflich sein. Typische Fragen sind:

  • Wer trägt die Kosten des Strafverfahrens?
  • Wer zahlt die Gerichtskosten?
  • Wer trägt die Anwaltskosten?
  • Wie macht man sich strafbar?
  • Wer kommt als Täter in Betracht?
  • Mache ich mich strafbar?

Im Rahmen einer Präventivberatung werden wir für Sie tätig, um zu prüfen, ob Sie mit Ihrem Verhalten gegen das Strafrecht verstoßen. Oft steht diese Beratung lange vor Beginn eines Strafverfahrens, im Idealfall bereits vor der Straftat. Nur wer das Strafrecht kennt, kann Verstöße gegen das Strafgesetzbuch vermeiden. Ziel einer Präventivberatung ist daher, ein Strafverfahren komplett zu vermeiden.

Folgen des Strafverfahrens

Nach Abschluss eines Strafverfahrens schließen sich nur allzu häufig Folgeverfahren an, etwa zivilrechtliche Klagen bezüglich der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und sonstigen Schadensersatzansprüchen. Das ist zwar kein Strafrecht im engeren Sinn mehr, aber die Ursachen liegen natürlich im vorangegangenen Strafverfahren. Auch dienstrechtliche oder disziplinarrechtliche Verfahren sind oft als Folge eines Strafverfahrens zu bewältigen. Auch hier stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Tätigkeit zur Seite.

Unsere Spezialisierung im Strafrecht

Wir verteidigen in allen Bereichen des Strafrechts. Diese Gebiete bearbeiten wir mit eigenen Seiten.

BtMG und KCanG

Betäubungsmittelstrafrecht

Besitz, Handeltreiben, nicht geringe Menge. Dazu die Untersuchungshaft, die in diesen Verfahren fast die Regel ist.

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§§ 223 ff. StGB

Gewaltdelikte

Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Widerstand. Am Anfang steht oft eine Notwehrlage.

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§§ 142, 316 StGB

Verkehrsstrafrecht

Unfallflucht, Trunkenheit, Rennen. Meist geht es weniger um die Strafe als um die Fahrerlaubnis.

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Betrug und Untreue

Wirtschaftsstrafrecht

Umfangsverfahren mit Aktenbergen. Die Verteidigung beginnt bei der Auswertung und nicht bei der Einlassung.

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§§ 370, 371 AO

Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung und Selbstanzeige. Die Wirksamkeit der Selbstanzeige hängt an ihrer Vollständigkeit.

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JGG

Jugendstrafrecht

Erziehungsgedanke statt Vergeltung. Bei Heranwachsenden entscheidet § 105 JGG, welches Recht angewendet wird.

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§§ 86a, 130 StGB

Staatsschutzstrafrecht

Volksverhetzung, verfassungswidrige Kennzeichen, Landfriedensbruch und die Vereinigungsdelikte.

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§§ 211, 212 StGB

Kapitalstrafsachen

Mord und Totschlag gehören vor das Schwurgericht. Dort wird von der ersten Stunde an anders verteidigt.

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§§ 283 ff. StGB

Insolvenzstrafrecht

Bankrott und Buchführungsdelikte, dazu die Insolvenzverschleppung. Der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit entscheidet.

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Auslieferung und Rechtshilfe

Internationales Strafrecht

Europäischer Haftbefehl und Verfahren mit Auslandsbezug. In Aachen liegt die Grenze vor der Tür.

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§§ 333 ff. StPO

Revision in Strafsachen

Die Revision prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Die Frist ist kurz und die Begründung ist Handwerk.

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EncroChat, SKY ECC, ANOM

Kryptohandys im Strafverfahren

Verfahren, die allein auf Chatdaten aus dem Ausland beruhen. Um deren Verwertbarkeit wird gestritten.

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§§ 112 ff. StPO

Untersuchungshaft

Haftbefehl, Haftgründe, Haftprüfung und Haftverschonung. In Haftsachen entscheidet die erste Woche.

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Ablauf und Fristen

Das Strafverfahren

Von der Vorladung bis zum Urteil. Wo ein Verfahren vorzeitig endet und wo die Verteidigung ansetzt.

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