Praktisch jeder Unternehmer wird im Laufe seines Berufslebens mit dem Insolvenzstrafrecht konfrontiert. Fast jede Firmeninsolvenz zieht heutzutage ein Strafverfahren nach sich. Dies beruht vor allen Dingen darauf, dass das Insolvenzgericht jede Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft mitteilt. Insbesondere dann, wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird, ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren die sichere Folge.
Insolvenzstrafrecht besteht nicht nur aus Insolvenzverschleppung und Bankrott
Geschäftsführer und Gesellschafter sehen sich sodann einer Vielzahl von möglicherweise verwirklichten Straftatbeständen gegenüber. Zum Insolvenzstrafrecht als Teilbereich des Wirtschaftsstrafrecht zählen neben offensichtlichen Bankrotthandlungen zahlreiche weitere Straftaten, welche bereits durch die Verletzung von Buchhaltungsvorschriften begangen werden können. Zu nennen sind hier neben der Insolvenzverschleppung die Verletzung der Buchführungspflicht, die Hinterziehung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, Steuerhinterziehung, Untreue, Urkundenfälschung sowie Betrug.
Rechtzeitige Präventivberatung ist gerade im Insolvenzstrafrecht extrem wichtig
Gerade im Bereich des Insolvenzstrafrechts empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einer wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens eine Präventivberatung in Anspruch zu nehmen. So können Risiken und Fallstricke erörtert werden und Fehler im Rahmen der Insolvenzantragstellung verhindert werden. Nicht selten kann so auch ein Strafverfahren bzw. die Strafbarkeit des Unternehmers insgesamt verhindert werden. Auch hinsichtlich der Rechte und Pflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter können wir Ihnen beratend zur Seite stehen.
Insolvenzstraftaten haben oft auch wirtschaftliche Folgen
Auch die Folgeprobleme einer Insolvenzstraftat müssen im Auge gehalten werden, insbesondere auch die Abwehr von Haftungsbescheiden seitens des Finanzamtes oder der Krankenkassen.
Frühzeitige Beratung durch Fachanwalt für Strafrecht sichern
Durch die Einbindung eines Fachanwalts für Strafrecht in ihr Beraterteam während der Unternehmenskrise haben Sie und auch die übrigen Berater einen kompetenten Ansprechpartner für das Insolvenzstrafrecht, der verlässlichen Rat zu Fragen der Strafbarkeit der Beteiligten geben kann. Da heutzutage auch Steuerberater und Unternehmenberater immer öfter als Beschuldigte in die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingebunden werden, können durch frühzeitige krisenbegleitende Rechtsauskünfte und Rechtsgutachten die Mitglieder Ihres Teams vor eigener Strafbarkeit schützen. Außerdem haben alle Beteiligten Sicherheit darüber, wo im Insolvenzstrafrecht die Grenze zwischen „grau“ und „schwarz“ spätestens überschritten wird.