Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein Spezialgebiet des deutschen Strafrechts. Es ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt.

Das Betäubungsmittelstrafrecht dient der Kontrolle von Substanzen, welche aufgrund von Rechtsvorschriften als Betäubungsmittel, umgangssprachlich auch als „Drogen“ bezeichnet, klassifiziert sind. Auch vermeintliche „Legal-Highs“ fallen oft unter das Betäubungsmittelgesetz.

Anspruchsvolle Spezialmaterie

Aufgrund der zahlreichen einschlägigen Rechtsvorschriften ist Betäubungsmittelstrafrecht eine absolute Spezialmaterie des Strafrechts und erfordert eine genaue Kenntnis der fast unüberschaubaren Rechtsprechung und der einschlägigen Spezialvorschriften.

Betäubungsmittelstrafrecht-Verfahren sind darüber hinaus strafverfahrensrechtlich überaus anspruchsvoll, da oft lang andauernde Ermittlungen unter Einsatz aller strafprozessual zulässigen Ermittlungsmethoden vorangegangen sind.

Verdeckte Ermittlungen

Insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht beschäftigt auch der Strafverfolgungsapparat eine Vielzahl von Spezialabteilungen, zumal Betäubungsmittelkriminalität fast immer als organisierte Kriminalität bewertet wird. Zahlreiche verdeckte Ermittlungsmethoden, wie etwa Telefonüberwachung (TKÜ), verdeckte Observationen, Einsatz von Polizeispitzeln, Vertrauenspersonen (VP) sowie verdeckten Ermittlern (VE), Kronzeugen- und Zeugenschutzprogramme sowie grenzüberschreitende, transnationale Ermittlungen stellen den Strafverteidiger vor höchste Anforderungen.

Hilfe vom Profi im Betäubungsmittelstrafrecht

Der Beschuldigte braucht hier kompetente und engagierte Hilfe von einem absoluten Profi im Betäubungsmittelstrafrecht. Der Strafverteidiger muss neben den rechtlichen Besonderheiten des Betäubungsmittelgesetzes auch die tatsächlichen Sachverhalte durch entsrpechende Fachkenntnisse überblicken können. Welche Drogen in welcher Menge können eine verschärfte Mindeststrafe nach sich ziehen? Welche chemische Substanz ist der strafrechtlich relevante Wirkstoff? Wurde die chemische Analyse der Drogen korrekt vorgenommen? Auch Fragen der Schuldfähigkeit sind im Drogenstrafrecht häufig zu klären, besonders dann, wenn der Beschuldigte bei Ausführung der strafbaren Handlungen selber Drogen konsumiert hatte, oder unter Entzugserscheinungen gelitten hat.

Konsumenten und Drogenhändler

Rechtsanwalt Koll vertritt als Fachanwalt für Strafrecht seit Jahren beschuldigte und angeklagte Mandanten im Betäubungsmittelstrafrecht. Das Tätigkeitsspektrum umfasst dabei die Vertretung von betäubungsmittelabhängigen Konsumenten, denen illegaler Drogenbesitz zum Eigenbedarf vorgeworfen wird, bis hin zu Dealern aus international agierenden Drogenhändlerringen.

Neben Verfahren, welche durch die örtliche Staatsanwaltschaft geführt wurden, hat Rechtsanwalt Koll Mandanten vertreten, bei denen die Ermittlungen durch ein Landeskriminalamt (LKA), das Bundeskriminalamt (BKA), das Zollkriminalamt (ZKA), ja sogar Interpol oder die US-Behörde Drug Enforcement Agency (DEA) geführt wurden.

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