Unter einer Ordnungswidrigkeit ist die bußgeldbewehrte Verletzung von Ordnungsrecht zu verstehen. Das Ordnungsrecht umfasst die kaum überschaubare Zahl aller Gesetze mit denen Gebote oder Verbote erlassen worden sind, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland zu gewährleisten.
Das Ordnungsrecht ist zwar Verwaltungsrecht, aber letztlich werden Verstöße gegen Gebote und Verbote mit einem Bußgeld oder Nebenfolgen geahndet, bei denen der juristische Laie den Unterschied zwischen Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht oft nicht bemerken wird.
Wegen des geringen Unrechtsgehalts der Verstöße wird kein Strafverfahren durchgeführt. Stattdessen wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, das sich weitgehend nach den Regeln des Strafprozessrechts richtet.
Ordnungswidrigkeiten gibt es fast überall
Ordnungswidrigkeitstatbestände finden sich in nahezu allen Gesetzen, z.B. im Lebensmittelrecht, Baurecht, Umweltrecht, Waffenrecht, Sozialrecht, Versammlungsrecht, Steuerrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht sowie in zahlreichen berufsrechtlichen Regelungen. Eine abschließende Aufzählung ist aufgrund der Vielzahl der geltenden Gesetze in Deutschland nicht möglich.