Die Globalisierung hat auch vor dem Strafrecht nicht Halt gemacht. Insbesondere im Rahmen der europäischen Union gibt es mittlerweile zahlreiche Vorschriften über die internationale Zusammenarbeit von Justiz und Strafverfolgungsbehörden. Internationales Strafrecht macht nicht an den Grenzen der einzelnen Staaten halt.
Europäischer Haftbefehl
Die Wirksamkeit dieser internationalen Übereinkommen (Internationales Strafrecht) zeigt sich neben dem materiellen Strafrecht auch im Strafverfahrensrecht. Bestes Beispiel ist der europäische Haftbefehl. Innerhalb der EU kann eine Person in sämtlichen Mitgliedsstaaten zur Festnahme und Auslieferung an einen anderen europäischen Staat ausgeschrieben werden.
Internationales Strafrecht macht grenzüberschreitende Hilfe erforderlich
In diesen Fällen ist die Hilfe eines professionellen Strafverteidigers unumgänglich. Ein deutscher Rechtsanwalt kann Ihnen vor einem spanischen, polnischen oder griechischen Gericht nicht helfen. Internationales Strafrecht kann daher nur im Team bearbeitet werden. Aus diesem Grund unterhalten wir ein europaweites Netzwerk von Strafverteidigern in vielen Mitgliedsstaaten der EU, besonders in den Beneluxstaaten, die gleich an der Grenze zu Aachen liegen. Nur so ist gewährleistet, dass eine nahtlose Verteidigung während des Auslieferungsverfahrens erfolgt.