Strafbefehl und Einspruch – zwei Wochen, dann ist es ein Urteil

Das Wichtigste in Kürze

Worum es geht
Ein Strafbefehl ist kein Vorschlag. Wird nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich. Es ist eine Verurteilung, die in das Bundeszentralregister eingetragen wird.
Was Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten
Die Frist verstreichen lassen, weil die Geldstrafe bezahlbar erscheint. Ab einundneunzig Tagessätzen steht der Eintrag im Führungszeugnis, bei einer Vorstrafe im Register auch darunter. Der kostet mehr als das Geld.
Was wir zuerst tun
Fristwahrend Einspruch einlegen, Akteneinsicht nehmen und danach entscheiden, ob der Einspruch aufrechterhalten, beschränkt oder zurückgenommen wird.

Die Einzelheiten stehen unten im Text.

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Der Strafbefehl kommt mit der Post, meist gelb zugestellt, und er sieht harmlos aus. Er ist es nicht. Er ist eine Verurteilung, die nur noch der Bestätigung durch Ihr Schweigen bedarf.

Was ein Strafbefehl ist

Nach § 407 Absatz 1 Satz 1 StPO können im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden.

Satz 4 stellt klar, dass durch den Antrag die öffentliche Klage erhoben wird. Der Strafbefehlsantrag ist also die Anklage. Der Richter prüft nach § 408 Absatz 3 Satz 1 StPO und hat dem Antrag zu entsprechen, wenn dem Erlass keine Bedenken entgegenstehen. Eine Anhörung findet nach § 407 Absatz 3 StPO nicht statt.

Welche Rechtsfolgen möglich sind

§ 407 Absatz 2 StPO zählt sie abschließend auf.

  • Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
  • Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,
  • ein Verbot des Haltens oder Betreuens von Tieren für ein bis drei Jahre,
  • Absehen von Strafe.

Und dann kommt der Satz, der in der Praxis die größte Bedeutung hat. Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Eine Freiheitsstrafe im Strafbefehl setzt also voraus, dass ein Verteidiger bestellt ist. Wer einen Strafbefehl mit Freiheitsstrafe erhält, ohne einen Verteidiger zu haben, sollte das prüfen lassen.

Die zwei Wochen

§ 410 Absatz 1 Satz 1 StPO bestimmt, dass der Angeklagte gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen kann.

Absatz 3 zieht die Folgerung. Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Zwei Wochen ab Zustellung, nicht ab Kenntnis. Wer im Urlaub ist, wer den gelben Umschlag übersieht oder wer ihn ungeöffnet liegen lässt, verliert die Frist trotzdem. In diesen Fällen bleibt nur die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, und die ist an enge Voraussetzungen geknüpft.

Eilt es? Bei Untersuchungshaft oder einer laufenden Durchsuchung zählt jede Stunde.

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Was nach dem Einspruch geschieht

Nach § 411 Absatz 1 Satz 2 StPO wird Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Das Verfahren läuft dann wie ein gewöhnliches Strafverfahren ab.

Wichtig ist § 411 Absatz 4 StPO. Bei der Urteilsfällung ist das Gericht an den im Strafbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden, soweit Einspruch eingelegt ist. Das Urteil kann also auch härter ausfallen als der Strafbefehl. Diese Gefahr ist real und gehört in jede Beratung.

Nach § 411 Absatz 3 Satz 1 StPO können die Klage und der Einspruch bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden. Wer nach Akteneinsicht zu dem Ergebnis kommt, dass der Strafbefehl gut ist, kann den Einspruch also noch zurücknehmen. Dann bleibt es bei den ursprünglichen Rechtsfolgen.

Das ist der Grund, warum der Einspruch fast immer der richtige erste Schritt ist. Er kostet nichts außer der Frist und eröffnet alle Wege, während das Verstreichen der Frist alle Wege schließt.

Der beschränkte Einspruch

§ 410 Absatz 2 StPO erlaubt, den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte zu beschränken. Das ist ein Werkzeug, das viele nicht kennen.

Wer den Schuldspruch hinnimmt, aber die Höhe für zu hoch hält, kann den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken. Wer nur die Höhe des einzelnen Tagessatzes für falsch hält, weil sein Einkommen niedriger ist als angenommen, kann den Einspruch darauf beschränken.

Für diesen letzten Fall sieht § 411 Absatz 1 Satz 3 StPO eine Besonderheit vor. Hat der Angeklagte seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, kann das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. Von der Festsetzung im Strafbefehl darf dabei nicht zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden.

Dieser Weg schließt eine Verschlechterung aus, solange alle Beteiligten der Beschlussentscheidung zustimmen. Kommt es dagegen zur Hauptverhandlung, ist das Gericht nach § 411 Absatz 4 StPO auch beim beschränkten Einspruch nicht an den Strafbefehl gebunden.

Die neunzig Tagessätze

Der Betrag auf dem Papier ist nicht das Wichtigste. Entscheidend ist die Zahl der Tagessätze. Nach dem Bundeszentralregistergesetz wird eine Verurteilung zu Geldstrafe unter bestimmten Voraussetzungen nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, und die Grenze liegt bei neunzig Tagessätzen.

Ein Strafbefehl über neunzig Tagessätze und ein Strafbefehl über einundneunzig unterscheiden sich im Geld um wenig und in den Folgen erheblich. Die Einzelheiten haben wir auf unserer Seite zum Führungszeugnis dargestellt. Wer einen Strafbefehl knapp oberhalb dieser Grenze erhält, hat ein klares Verhandlungsziel.

Wie wir vorgehen

Zuerst legen wir fristwahrend Einspruch ein, ohne ihn zu begründen. Damit ist die Frist gesichert und alles offen.

Dann nehmen wir Akteneinsicht. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Strafbefehl trägt. Häufig zeigt sich, dass er auf einer dünnen Grundlage beruht, weil im Strafbefehlsverfahren keine Hauptverhandlung stattfindet und die Beweislage deshalb nicht geprüft wurde.

Danach entscheiden wir gemeinsam. Vollständiger Einspruch, Beschränkung auf die Rechtsfolgen, Beschränkung auf die Tagessatzhöhe oder Rücknahme. Alle vier Wege sind offen, solange die Frist gewahrt ist.

Häufige Fragen

Der Strafbefehl steht dann einem rechtskräftigen Urteil gleich, § 410 Absatz 3 StPO.

In Betracht kommt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn Sie die Frist ohne Verschulden versäumt haben. Die Voraussetzungen sind eng, und der Antrag ist selbst fristgebunden. Melden Sie sich sofort.

Ja. Nach § 411 Absatz 4 StPO ist das Gericht an den Ausspruch im Strafbefehl nicht gebunden.

Deshalb nehmen wir zuerst Akteneinsicht und entscheiden danach. Bis zur Verkündung des Urteils kann der Einspruch zurückgenommen werden. Und wer nur die Tagessatzhöhe angreift, kann nach § 411 Absatz 1 Satz 3 StPO eine Beschlussentscheidung ohne Hauptverhandlung erreichen, bei der von der Festsetzung im Strafbefehl nicht zum Nachteil abgewichen werden darf. Das setzt die Zustimmung aller Beteiligten voraus.

Nach § 411 Absatz 2 Satz 1 StPO kann sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung durch einen Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht vertreten lassen.

Ob das sinnvoll ist, hängt vom Fall ab. Gelegentlich wirkt die persönliche Anwesenheit günstig, gelegentlich ist sie entbehrlich.

Nur unter der Voraussetzung des § 407 Absatz 2 Satz 2 StPO. Erforderlich ist, dass der Angeschuldigte einen Verteidiger hat, die Strafe ein Jahr nicht übersteigt und ihre Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Fehlt es daran, ist der Strafbefehl fehlerhaft. Das sollte geprüft werden.

Eine nicht bezahlte Geldstrafe wird als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt. Vorher gibt es in aller Regel die Möglichkeit der Ratenzahlung oder der Ableistung gemeinnütziger Arbeit.

Diese Fragen gehören in die Vollstreckung und sollten früh mit der Vollstreckungsbehörde geklärt werden, nicht erst, wenn die Ladung zum Strafantritt kommt.

Sie haben eine Vorladung oder eine Anklage erhalten.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie sich äußern. Das erste Gespräch dient dazu, den Stand des Verfahrens zu klären und die nächsten Schritte festzulegen.