Tatbestand

Tatbestand ist die Gesamtheit aller tatsächlichen Voraussetzungen des Gesetzes für eine Rechtsfolge; er benennt somit die abstrakten Merkmale, die einer Tat im rechtlichen Sinne zugrunde liegen. Er wird untergliedert in einzelne Tatbestandsmerkmale. Straftatbestände enthalten objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale, die man in ihrer Gesamtheit dann jeweils als objektiven Tatbestand und subjektiven Tatbestand bezeichnet. In Deutschland sind Straftatbestände in vielen Gesetzen geregelt, nicht nur im Strafgesetzbuch. Wer alle Tatbestandsmerkmale eines Strafgesetzes erfüllt, handelt tatbestandsmäßig.