Überschuldung
Die Überschuldung ist in § 19 InsO geregelt. Im Strafrecht ist sie eine der Krisenvoraussetzungen des § 283 StGB.
Die Überschuldung ist in § 19 InsO geregelt. Im Strafrecht ist sie eine der Krisenvoraussetzungen des § 283 StGB.
Die Unrechtsvereinbarung bezeichnet den Gegenseitigkeitsbezug zwischen Vorteil und Gegenleistung, in § 299 StGB die unlautere Bevorzugung im Wettbewerb.
Das Gesetz erklärt die Urkunde nicht. Gebräuchlich, aber nicht amtlich ist die Umschreibung als verkörperte Gedankenerklärung mit erkennbarem Aussteller.