RVG Tabelle Strafrecht – Kosten Strafverteidiger

Gebühren in Strafsachen – Teil 4 VV RVG

Fassung nach dem KostBRÄG 2025, in Kraft seit 01.06.2025 · Werte aus dem amtlichen Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG) · Zusammenstellung vom 20.07.2026

Hinweise
  • Sämtliche Betragsangaben sind dem amtlichen Gesetzestext entnommen. Lediglich die Spalte Mittelgebühr ist errechnet: sie entspricht der Rahmenmitte, also dem arithmetischen Mittel aus Mindest- und Höchstbetrag (vgl. den Begriff der Rahmenmitte in Nr. 4141 Abs. 3 VV RVG).
  • Zuschlagsgebühren (Nr. 4101, 4103, 4105, 4107 usw.) entstehen, wenn sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet – Vorbemerkung 4 Abs. 4 VV RVG.
  • Übergangsrecht § 60 RVG: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung. Bei Mandaten aus der Zeit vor dem 01.06.2025 gelten weiterhin die alten Sätze – auch für später anfallende Termins- und Rechtsmittelgebühren derselben Angelegenheit. Bei Rechtsmitteln ist auf die Auftragserteilung für den jeweiligen Rechtszug abzustellen (§ 17 Nr. 1 RVG).
  • Die Gebühren nach Nr. 4110, 4111, 4116, 4117, 4122, 4123, 4128, 4129, 4134 und 4135 stehen ausschließlich dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt zu.

Abschnitt 1 – Gebühren des Verteidigers

Nr. Gebührentatbestand Rahmen (Wahlanwalt) Mittelgebühr Bestellter/beigeordneter RA
Unterabschnitt 1 – Allgemeine Gebühren
4100Grundgebühr48,00 – 432,00 €240,00 €192,00 €
4101Gebühr 4100 mit Zuschlag48,00 – 540,00 €294,00 €235,00 €
4102Terminsgebühr (richterliche Vernehmungen, Haftterminen außerhalb der HV, TOA, Sühnetermine)48,00 – 360,00 €204,00 €163,00 €
4103Gebühr 4102 mit Zuschlag48,00 – 450,00 €249,00 €199,00 €
Unterabschnitt 2 – Vorbereitendes Verfahren
4104Verfahrensgebühr48,00 – 348,00 €198,00 €158,00 €
4105Gebühr 4104 mit Zuschlag48,00 – 435,00 €241,50 €193,00 €
Erster Rechtszug – Amtsgericht
4106Verfahrensgebühr48,00 – 348,00 €198,00 €158,00 €
4107Gebühr 4106 mit Zuschlag48,00 – 435,00 €241,50 €193,00 €
4108Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag84,00 – 576,00 €330,00 €264,00 €
4109Gebühr 4108 mit Zuschlag84,00 – 719,00 €401,50 €321,00 €
4110Zusatzgebühr: Teilnahme mehr als 5 bis 8 Stunden132,00 €
4111Zusatzgebühr: Teilnahme mehr als 8 Stunden264,00 €
Erster Rechtszug – Strafkammer (auch Jugendkammer, StrRehaG)
4112Verfahrensgebühr60,00 – 384,00 €222,00 €178,00 €
4113Gebühr 4112 mit Zuschlag60,00 – 480,00 €270,00 €216,00 €
4114Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag96,00 – 671,00 €383,50 €307,00 €
4115Gebühr 4114 mit Zuschlag96,00 – 839,00 €467,50 €374,00 €
4116Zusatzgebühr: Teilnahme mehr als 5 bis 8 Stunden154,00 €
4117Zusatzgebühr: Teilnahme mehr als 8 Stunden307,00 €
Erster Rechtszug – OLG, Schwurgericht, Strafkammer nach §§ 74a, 74c GVG
4118Verfahrensgebühr120,00 – 827,00 €473,50 €379,00 €
4119Gebühr 4118 mit Zuschlag120,00 – 1.034,00 €577,00 €462,00 €
4120Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag156,00 – 1.115,00 €635,50 €508,00 €
4121Gebühr 4120 mit Zuschlag156,00 – 1.394,00 €775,00 €620,00 €
4122Zusatzgebühr: Teilnahme mehr als 5 bis 8 Stunden254,00 €
4123Zusatzgebühr: Teilnahme mehr als 8 Stunden508,00 €
Berufung
4124Verfahrensgebühr96,00 – 671,00 €383,50 €307,00 €
4125Gebühr 4124 mit Zuschlag96,00 – 839,00 €467,50 €374,00 €
4126Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag96,00 – 671,00 €383,50 €307,00 €
4127Gebühr 4126 mit Zuschlag96,00 – 839,00 €467,50 €374,00 €
4128Zusatzgebühr: Teilnahme mehr als 5 bis 8 Stunden154,00 €
4129Zusatzgebühr: Teilnahme mehr als 8 Stunden307,00 €
Revision
4130Verfahrensgebühr144,00 – 1.331,00 €737,50 €590,00 €
4131Gebühr 4130 mit Zuschlag144,00 – 1.664,00 €904,00 €723,00 €
4132Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag144,00 – 671,00 €407,50 €326,00 €
4133Gebühr 4132 mit Zuschlag144,00 – 839,00 €491,50 €393,00 €
4134Zusatzgebühr: Teilnahme mehr als 5 bis 8 Stunden163,00 €
4135Zusatzgebühr: Teilnahme mehr als 8 Stunden326,00 €
Unterabschnitt 4 – Wiederaufnahmeverfahren (eine Grundgebühr entsteht nicht)
4136Geschäftsgebühr für die Vorbereitung eines Antragsin Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug
4137Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Zulässigkeitin Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug
4138Verfahrensgebühr für das weitere Verfahrenin Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug
4139Verfahrensgebühr Beschwerdeverfahren (§ 372 StPO)in Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug
4140Terminsgebühr für jeden Verhandlungstagin Höhe der Terminsgebühr für den ersten Rechtszug
Unterabschnitt 5 – Zusätzliche Gebühren
4141Hauptverhandlung wird durch anwaltliche Mitwirkung entbehrlichin Höhe der Verfahrensgebühr; für den Wahlanwalt nach der Rahmenmitte
4142Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen (nicht unter 30 € Gegenstandswert)1,0 (Wertgebühr)
4143Verfahrensgebühr Adhäsionsverfahren, erster Rechtszug (§ 403 StPO)2,0 (Wertgebühr)
4144Verfahrensgebühr Adhäsionsverfahren, Berufung/Revision2,5 (Wertgebühr)
4145Verfahrensgebühr Beschwerde nach § 406 Abs. 5 S. 2 StPO0,5 (Wertgebühr)
4146Verfahrensgebühr gerichtliche Entscheidung/Beschwerde nach § 25 Abs. 1 S. 3–5, § 13 StrRehaG1,5 (Wertgebühr)
4147Einigungsgebühr im Privatklageverfahrenin Höhe der Verfahrensgebühr

Abschnitt 2 – Gebühren in der Strafvollstreckung

Nr. Gebührentatbestand Rahmen (Wahlanwalt) Mittelgebühr Bestellter/beigeordneter RA
4200Verfahrensgebühr: Erledigung/Aussetzung der Unterbringung, Reststrafenaussetzung, Widerruf72,00 – 803,00 €437,50 €350,00 €
4201Gebühr 4200 mit Zuschlag72,00 – 1.004,00 €538,00 €430,00 €
4202Terminsgebühr in den Verfahren nach Nr. 420072,00 – 360,00 €216,00 €173,00 €
4203Gebühr 4202 mit Zuschlag72,00 – 450,00 €261,00 €209,00 €
4204Verfahrensgebühr für sonstige Verfahren in der Strafvollstreckung36,00 – 360,00 €198,00 €158,00 €
4205Gebühr 4204 mit Zuschlag36,00 – 450,00 €243,00 €194,00 €
4206Terminsgebühr für sonstige Verfahren36,00 – 360,00 €198,00 €158,00 €
4207Gebühr 4206 mit Zuschlag36,00 – 450,00 €243,00 €194,00 €

Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung in der Hauptsache entstehen die Gebühren besonders (Vorbemerkung 4.2).

Auslagen – Teil 7 VV RVG

Nr. Auslagentatbestand Höhe
7000Dokumentenpauschale, Kopien und Ausdrucke – erste 50 Seiten je Seite0,50 €
jede weitere Seite0,15 €
erste 50 Seiten in Farbe je Seite1,00 €
jede weitere Seite in Farbe0,30 €
Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien je Datei1,50 €
je Arbeitsgang insgesamt höchstens5,00 €
7001Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungenin voller Höhe
7002Pauschale statt Nr. 700120 % der Gebühren, höchstens 20,00 €
7003Fahrtkosten eigenes Kfz je gefahrenen Kilometer0,42 €
7004Fahrtkosten anderes Verkehrsmittel, soweit angemessenin voller Höhe
7005Tage- und Abwesenheitsgeld bis 4 Stunden30,00 €
mehr als 4 bis 8 Stunden50,00 €
mehr als 8 Stunden80,00 €

Bei Auslandsreisen kann zu den Beträgen des Tage- und Abwesenheitsgeldes ein Zuschlag von 50 % berechnet werden. Zu den Gebühren und Auslagen tritt die Umsatzsteuer hinzu.

Wertgebühren – Änderungen durch das KostBRÄG 2025

Die Gebührensätze der Nr. 4142 bis 4146 sind unverändert geblieben. Erhöht wurde die zugrunde liegende Wertgebührentabelle: § 13 RVG (Wahlanwalt) um rund 6 %. Bei § 49 RVG (bestellter oder beigeordneter Anwalt) kam eine strukturelle Änderung hinzu – die Stufe bis 5.000 € liegt nun bei 90 % statt zuvor 85 % der Wahlanwaltsgebühr, und die obere Kappungsgrenze wurde von 50.000 € auf 80.000 € angehoben.