VE ist die bei Polizei und Justiz übliche Abkürzung für Verdeckter Ermittler, also einen Beamten des Polizeidienstes, der unter einer ihm verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität Straftaten aufklärt (§ 110a Abs. 2 StPO).
Voraussetzungen, Zustimmungserfordernisse, Grenzen und die einschlägigen Normen stehen ausführlich im Eintrag Verdeckter Ermittler. Zur Abgrenzung siehe auch Vertrauensperson.