Tatverdacht ist ein juristischer Fachausdruck aus dem Bereich des Strafverfahrensrechtes und der Kriminalistik. Mit dem Begriff wird die Situation bzw. der Umstand beschrieben, dass eine Strafverfolgungsbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Bundespolizei, Zoll) aufgrund bestimmter Anhaltspunkte (Indizien, Beweise) und Schlussfolgerungen aufgrund kriminalistischer Erfahrung annimmt, dass eine Straftat begangen wurde. Tatverdächtiger kann dabei eine unbekannte Person oder eine namentlich bekannte Person sein.
Je nachdem, wieviele konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht einer Strafat vorhanden sind, man könnte auch sagen je nachdem, wie die Beweislage vorläufig durch die Ermittlungsbehörden bewertet wird, ist der Verdachtsgrad unterschiedlich stark ausgeprägt.
Während es dann für die Abgrenzung zwischen den Begriffen Tatverdächtiger und Beschuldigter vor allen Dingen auf die Willensrichtung der Ermittlungsbehörden ankommt, gibt es auf objektiver Ebene die unterschiedlichen Verdachtsgrade:
- Anfangsverdacht
- hinreichender Tatverdacht
- dringender Tatverdacht