Nicht geringe Menge Amphetamin

Das Wichtigste in Kürze

Der Vorwurf
Bei Amphetamin beginnt die nicht geringe Menge bei 10 Gramm Wirkstoff. Weil die Ware in Deutschland stark gestreckt ist, entspricht das bei Durchschnittsqualität rund 85 Gramm Pulver, bei guter Ware aber schon 50 Gramm. Ab der Schwelle steht ein Verbrechen im Raum mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.
Was Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten
Keine Angaben zur Sache, und vor allem kein Wort zur Qualität. Die Menge steht auf der Waage, der Wirkstoffgehalt nicht. Wer bestätigt, die Ware sei gut gewesen, liefert dem Gericht die Grundlage, höher zu schätzen.
Was wir zuerst tun
Akteneinsicht, dann die Prüfung aller Beweismittel, erst danach das Wirkstoffgutachten. Bei Amphetamin lohnt dieser Schritt häufiger als bei anderen Substanzen, weil die Gehalte weit streuen.

Die Einzelheiten stehen unten im Text.

Jetzt anrufen Jetzt mandatieren

Bei Amphetamin liegt die Schwelle zur nicht geringen Menge bei 10 Gramm Amphetaminbase. Maßgeblich ist nicht das Gewicht des Pulvers, sondern der darin enthaltene Wirkstoff. Und weil Amphetamin auf dem deutschen Markt stark gestreckt gehandelt wird, liegen Gewicht und Wirkstoffmenge hier weiter auseinander als bei jeder anderen verbreiteten Substanz.

Die Rechnung, um die es geht

Der Wirkstoffgehalt wird im kriminaltechnischen Labor bestimmt. Gehalt mal Gewicht ergibt die Wirkstoffmenge. Erreicht sie 10 Gramm Amphetaminbase, ist die nicht geringe Menge überschritten und aus einem Vergehen wird ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.

Für pulverförmiges Amphetamin lag der mittlere Wirkstoffgehalt im Jahr 2024 bei 11,8 Prozent, bezogen auf die Base. Ausgewertet wurden 3.737 Datensätze der kriminaltechnischen Laboratorien der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamts und der Zollverwaltung. Im Jahr zuvor waren es 10,4 Prozent.

Rechenbeispiel

Bei 11,8 Prozent Wirkstoffgehalt enthalten 84,7 Gramm Amphetaminpulver genau 10 Gramm Amphetaminbase. Die nicht geringe Menge ist damit erreicht.

Das ist der Unterschied zu Kokain, wo schon rund sechs Gramm genügen. Bei Amphetamin liegt die Schwelle weiter entfernt, weil die Ware auf dem deutschen Markt niedrig dosiert ist. Mehr als 77 Prozent aller 2024 untersuchten Pulverproben lagen unter 20 Prozent Amphetaminbase.

Wann die Rechnung kippt

Die 85 Gramm gelten für Durchschnittsware. Je besser das Material, desto schneller ist die Schwelle erreicht.

Wirkstoffgehalt (Base)nicht geringe Menge erreicht ab
5 Prozent, stark gestreckt200 Gramm
10,4 Prozent, Median 202396 Gramm
11,8 Prozent, Median 202485 Gramm
20 Prozent50 Gramm
30 Prozent33 Gramm
50 Prozent20 Gramm

Eine Besonderheit betrifft Tabletten. Für amphetaminhaltige Tabletten, meist mit Captagon-Prägung, lag der Median des Amphetamingehalts 2024 bei 32,5 Prozent. Die Gesamtmenge der untersuchten Tabletten übersteigt inzwischen deutlich die der MDMA-Tabletten.

Base oder Sulfat, und warum das entscheidet

Amphetamin wird auf dem Markt praktisch immer als Amphetaminsulfat gehandelt, nicht als reine Base. Das Bundeskriminalamt gibt deshalb beide Werte an. Für 2024 sind das 11,8 Prozent bezogen auf die Base und 16,1 Prozent bezogen auf Amphetaminsulfat. Es handelt sich um dasselbe Pulver, nur anders gerechnet.

Dass dieser Unterschied keine Spitzfindigkeit ist, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2023. Ein Landgericht hatte ein Wirkstoffgutachten des Bundeskriminalamts ausgewertet, das 21,8 Prozent Amphetaminsulfat auswies, und daraus 21,8 Prozent Amphetaminbase gemacht. Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass Amphetaminsulfat nur 73 Prozent Amphetaminbase enthält, und die Strafe aufgehoben. Aus den 21,8 Prozent des Gutachtens wären rund 15,9 Prozent Base geworden (BGH, Beschluss vom 26. April 2023, 2 StR 559/21, HRRS 2023 Nr. 773, Rn. 6). Das Landgericht hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verhängt.

Der Grenzwert des Bundesgerichtshofs lautet auf Amphetaminbase. Wer die 10 Gramm durch den Sulfatwert teilt, kommt auf 62 Gramm statt auf 85 Gramm und rechnet damit falsch. Bei Kokain ist es umgekehrt, dort lautet der Grenzwert auf das Hydrochlorid. Wer eine Umrechnung aus dem Internet übernimmt, sollte deshalb zuerst prüfen, auf welche Form sie sich bezieht.

Eilt es? Bei Untersuchungshaft oder einer laufenden Durchsuchung zählt jede Stunde.

Jetzt anrufen Jetzt mandatieren

Was Sie nicht tun sollten

Sie sollten auf gar keinen Fall Angaben zur Sache oder zu Ihren persönlichen Verhältnissen machen. Damit legen Sie sich vorschnell fest und laufen der Ermittlungsbehörde mitunter ins offene Messer.

Besonders gefährlich sind Angaben zur Qualität. Nach der Menge wird selten gefragt, weil sie auf der Waage steht. Gefragt wird nach dem Stoff, und Antworten wie „das war gutes Zeug“ oder „das hat richtig geknallt“ sind keine Nebensächlichkeit.

Sind die Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht mehr vorhanden, muss das Gericht den Wirkstoffgehalt schätzen. Zu den Umständen, nach denen es dabei schätzt, gehört ausdrücklich die Beurteilung durch Tatbeteiligte (BGH, Beschluss vom 02.01.2024, 5 StR 530/23). Bei Amphetamin wirkt sich das besonders stark aus. Wer bestätigt, die Ware sei gut gewesen, verschiebt die Schätzung womöglich von 11,8 auf 20 oder 30 Prozent. Damit sinkt die Menge, die für die Schwelle nötig ist, von 85 Gramm auf 50 oder sogar 33 Gramm.

Dasselbe gilt für die Konsumform. Ob jemand zieht, raucht oder spritzt, ist keine Nebensache, sondern eine Angabe über die Schwere einer Abhängigkeit. Sie kann den Weg in die Therapie nach § 35 BtMG eröffnen und ebenso die Unterbringung nach § 64 StGB, und sie kann die Frage der Schuldfähigkeit aufwerfen. Was davon im Einzelfall nützt, entscheidet sich nach Akteneinsicht.

Hinzu kommt, was viele Laien übersehen. Ab gewissen Mengen wird das Handeltreiben von Staatsanwaltschaften und Gerichten in der Praxis regelmäßig unterstellt.

Verpflichtend sind nach § 111 OWiG allein Name, Geburtsort und Geburtstag, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit. Diese Daten dürften den Ermittlungsbehörden in dem Zeitpunkt, in dem Sie ein Anhörungsschreiben erhalten oder vor Ort angehalten werden, ohnehin vorliegen. Die Vorschrift markiert die Grenze dessen, was verlangt werden kann, und keine Pflicht, die Ihnen weiterhilft.

Warum ein bisschen reden schlechter ist als schweigen

Wer schweigt, gibt nichts preis. Wer teilweise redet, gibt etwas preis und schweigt zum Rest. Das Gericht darf aus einem vollständigen Schweigen keine nachteiligen Schlüsse ziehen. Bei einem Teilschweigen liegt die Sache anders, dort kann das Verschweigen einzelner Punkte gewürdigt werden (BGH, Beschluss vom 21.11.2001, 3 StR 370/01). Ein halb erzählter Sachverhalt ist deshalb die ungünstigste aller Varianten.

Wie wir vorgehen

Zuerst Akteneinsicht. Vorher weiß niemand, was in der Akte steht, und jede Einlassung wäre eine Einlassung ins Blinde.

Dann die Prüfung aller Beweismittel. Wie ist die Menge in die Zurechnung gelangt, welche Erkenntnisse stammen aus Überwachungsmaßnahmen, wie belastbar sind Aussagen von Mitbeschuldigten.

Erst danach das Wirkstoffgutachten. Bei Amphetamin lohnt dieser Schritt häufiger als bei anderen Substanzen, weil die Wirkstoffgehalte weit streuen und die Bruttomengen entsprechend groß sind. Eine Probe aus einer gut durchmischten Charge trägt eine Hochrechnung, eine Probe aus einem Gemenge unterschiedlicher Beutel nicht ohne Weiteres.

Sie brauchen jetzt eine Einschätzung?

Jetzt anrufen Jetzt mandatieren

Woher der Grenzwert stammt

Der Bundesgerichtshof hat den Grenzwert für Amphetamin mit Urteil vom 11.04.1985 auf 10 Gramm Amphetaminbase festgesetzt (1 StR 507/84, BGHSt 33, 169). Im Gesetz steht er nicht. Das Betäubungsmittelgesetz verwendet den Begriff der nicht geringen Menge, ohne ihn zu bestimmen.

Die Methode ist seit Jahrzehnten dieselbe. Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefährliche oder tödliche Dosis. Fehlen dazu gesicherte Erkenntnisse, errechnet sich der Grenzwert als Vielfaches der durchschnittlichen Konsumeinheit eines nicht gewöhnten Konsumenten, bemessen nach der Gefährlichkeit des Stoffes (BGH, Beschluss vom 18.04.2024, 1 StR 106/24, Rn. 10). Die Werte der übrigen Substanzen führen wir in einer eigenen Tabelle mit Fundstellen.

Welche Strafe droht

Der Handel mit Amphetamin in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe kommt nicht in Betracht. In minder schweren Fällen eröffnet § 29a Abs. 2 BtMG einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Kommt eine Bande oder eine Waffe hinzu, beginnt die Strafe nach § 30a BtMG bei fünf Jahren. Was der Begriff allgemein bedeutet, steht auf unserer Seite zur nicht geringen Menge.

Was eine engagierte Verteidigung bewirken kann

Zwischen einem Jahr Mindeststrafe und einer Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, liegen mehrere Stellschrauben. Bei Amphetamin kommt eine weitere hinzu, weil die Bruttomengen groß sind und der Wirkstoffgehalt weit streut.

  • Der Qualifikationstatbestand lässt sich nicht feststellen. Ob ein Gegenstand mitgeführt wurde und ob er zur Verletzung von Personen bestimmt war, ist eine Tatsachenfrage. Fällt sie weg, fällt die Mindeststrafe von fünf Jahren nach § 30a BtMG mit ihr.
  • Die Annahme noch schwererer Qualifikationen wird vermieden. Bande, Waffe, Einfuhr und Gewerbsmäßigkeit werden von der Anklage oft mitgedacht. Jede dieser Annahmen muss einzeln belegt werden.
  • Aus Täterschaft wird Beihilfe. Wer fährt, verwahrt oder vermittelt, ist nicht schon deshalb Täter. Die Beihilfe eröffnet über § 27 Abs. 2 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB einen gemilderten Strafrahmen.
  • Aus vielen Taten wird eine. Ob mehrere Vorgänge rechtlich eine Tat bilden, entscheidet über die Zahl der Einzelstrafen und damit über die Gesamtstrafe.
  • Der minder schwere Fall wird eröffnet. Erst über § 29a Abs. 2 BtMG wird eine Strafe erreichbar, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
  • Die Wirkstoffmenge schrumpft. Bei Amphetamin entscheidet der Gehalt über alles. Eine Probe aus einem Gemenge unterschiedlicher Beutel trägt eine Hochrechnung auf die Gesamtmenge nicht ohne Weiteres.
  • Beweismittel fallen weg. Das reicht von der Verwertbarkeit einer Überwachungsmaßnahme bis zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler. Liegt eine solche vor, steht dem Verfahren insoweit ein Verfahrenshindernis entgegen (BGH, Urteil vom 16.12.2021, 1 StR 197/21).
  • Die Vollstreckung wird zurückgestellt. Bei einer Abhängigkeitserkrankung eröffnet § 35 BtMG den Weg in die Therapie statt in den Vollzug. Die Weichen dafür werden in der Hauptverhandlung gestellt und nicht danach.

Keiner dieser Punkte lässt sich vorab versprechen. Ob einer von ihnen trägt, entscheidet die Akte, und deshalb steht die Akteneinsicht am Anfang und nicht die Einlassung.

Häufige Fragen

Der Grenzwert liegt bei 10 Gramm Amphetaminbase. Bei dem für 2024 festgestellten mittleren Wirkstoffgehalt von 11,8 Prozent entspricht das rund 85 Gramm Pulver. Bei besserer Ware mit 20 Prozent sind es 50 Gramm, bei 30 Prozent nur noch 33 Gramm. Maßgeblich ist immer die Analyse der konkreten Probe.

Für pulverförmiges Amphetamin lag der mittlere Wirkstoffgehalt 2024 bei 11,8 Prozent Amphetaminbase, nach 10,4 Prozent im Vorjahr. Bezogen auf die übliche Konsumform Amphetaminsulfat sind das 16,1 Prozent. Mehr als 77 Prozent aller untersuchten Pulverproben lagen unter 20 Prozent Base. Als Zusatzstoff dominiert Coffein mit einer Häufigkeit von rund 99 Prozent.

Für die Base. Das ist wichtig, weil dieselbe Probe je nach Bezugsform unterschiedliche Prozentzahlen trägt. Wer die 10 Gramm durch den Sulfatwert teilt, rechnet die erforderliche Bruttomenge zu niedrig.

Bei durchschnittlichem Wirkstoffgehalt liegen 100 Gramm über der Schwelle, es steht also ein Verbrechen nach § 29a BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr im Raum. Ist die Ware schwächer als der Durchschnitt, kann die Schwelle auch bei 100 Gramm noch unterschritten sein. Genau deshalb lohnt hier der Blick in das Gutachten.

Für amphetaminhaltige Tabletten, meist mit Captagon-Prägung, lag der Median des Amphetamingehalts 2024 bei 32,5 Prozent. Die Umrechnung auf die nicht geringe Menge folgt derselben Rechnung, verlangt aber Feststellungen zum Gewicht der einzelnen Tablette.

Dann muss das Gericht schätzen. Feststellungen zum Wirkstoffgehalt sind bei einer Betäubungsmittelstraftat regelmäßig erforderlich, nicht nur für die nicht geringe Menge, sondern auch für die Strafrahmenwahl und die Strafzumessung.

Stehen die Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung, muss das Tatgericht die Wirkstoffmenge anhand der übrigen sicher festgestellten Umstände zahlenmäßig schätzen, etwa nach Herkunft, Preis, Aussehen, Verpackung, der Beurteilung durch Tatbeteiligte und der Handelsstufe, gegebenenfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (BGH, Beschluss vom 02.01.2024, 5 StR 530/23, HRRS 2024 Nr. 481, Leitsatz 1). Unterbleibt die Feststellung ganz, ist das ein Rechtsfehler.

Sie haben eine Vorladung oder eine Anklage erhalten.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie sich äußern. Das erste Gespräch dient dazu, den Stand des Verfahrens zu klären und die nächsten Schritte festzulegen.