Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln (Drogen). Es ist Nachfolger des Opiumgesetzes. In den Anlagen zum BtMG werden die Substanzen in verschiedene Klassen eingeteilt:
- Anlage I erfasst die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel (Handel und Abgabe verboten, etwa Heroin, Kokain, LSD),
- Anlage II die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Handel erlaubt, Abgabe verboten)
- Anlage III die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Abgabe nach BtMVV).
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/