Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln (Drogen). Es ist Nachfolger des Opiumgesetzes. In den Anlagen zum BtMG werden die Substanzen in verschiedene Klassen eingeteilt:

  • Anlage I erfasst die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel (Handel und Abgabe verboten, etwa Heroin, Kokain, LSD),
  • Anlage II die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Handel erlaubt, Abgabe verboten)
  • Anlage III die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Abgabe nach BtMVV).

http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/