Verurteilter

Als Verurteilter wird ein ehemaliger Angeklagter bezeichnet, gegen den das Strafgericht durch Urteil eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt hat. Als Verurteilter gilt auch die Person, gegen die ein Strafbefehl rechtskräftig geworden ist. Im Jugendstrafrecht gelten ehemalige Angeklagte als Verurteilte, gegen die eine Jugendstrafe, ein Zuchtmittel oder eine Erziehungsmaßregel verhängt wurde.

Die Bezeichnung einer von Ermittlungen im Rahmen der Strafprozessordnung betroffenen Person ändert sich im Lauf des Strafverfahren.

Im Ermittlungsverfahren wird der strafrechtlich Verfolgte als Beschuldigter bezeichnet.

Mit Erhebung der Anklageschrift wird der strafrechtlich Verfolgte Angeschuldigter.

Mit Eröffnungsbeschluss durch das Gericht wird die Person als Angeklagter bezeichnet.

Nach rechtskräftiger Verurteilung wird die Person sodann im Rahmen der Strafvollstreckung als Verurteilter bezeichnet.

Während Beschuldigter, Angeschuldigter und Angeklagter von der Unschuldsvermutung profitieren, gilt diese für den Verurteilten natürlich nicht mehr.