Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet. Sie ist Teil des formellen Strafrechts, während das materielle Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch geregelt ist.
Die Strafprozessordnung wurde in ihrer ursprünglichen Fassung am 1. Februar 1877 erlassen. Sie ist wie viele deutsche Gesetze (allerdings nicht explizit) mit einem allgemeinen Teil und einem besonderen, nach dem Verlauf des Verfahrens geordneten, Teil gestaltet. Besondere Vorschriften umfassen auch das Opfer einer Straftat („Verletzter“), besondere Verfahrensarten (Strafbefehl, Sicherungsverfahren, beschleunigtes Verfahren etc.) und die Strafvollstreckung sowie das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.
Die Strafprozessordnung bindet die öffentliche Gewalt bei den Ermittlungen zu Straftaten. Die Strafprozessordnung ist ein Bundesgesetz.
Der Geltungsbereich der Strafprozessordnung erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und damit auf alle 16 Bundesländer. Zum Geltungsbereich gehören neben dem Landgebiet aber auch alle Eigengewässer, das Küstenmeer innerhalb der Dreimeilenzone und der Luftraum über dem Staatsgebiet.Nach § 10 Abs. 1 StPO ist die Strafprozessordnung auch außerhalb dieser Gebiete anwendbar, wenn die entsprechende Tat auf einem Schiff oder Luftfahrzeug begangen wird, das berechtigt ist, die deutsche Bundesflagge zu führen.