Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen

Jede Anklageschrift enthält ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen, allerdings sind Ausnahmen zugelassen. Bei Anklagen zum Strafrichter muss nicht zwingend ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift enthalten sein (§ 400 Abs. 1 StPO). Ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen stellt in aller Regel die Ermittlungsergebnisse, die sich aus der gesamten Ermittlungsakte ergeben, in komprimierter und … Read More