Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlung ist nach deutschem Strafprozessrecht der Kernbestandteil eines jeden Strafverfahrens und geregelt in den §§ 226–275 Strafprozessordnung (StPO). Sie endet in der Regel mit einem Urteil oder einer – gegebenenfalls vorläufigen – Einstellung des Verfahrens, wenn nicht die Hauptverhandlung ausgesetzt wird. Die Entscheidung trifft der Strafrichter bzw. der Spruchkörper. Als eine der wichtigsten Prozessmaximen … Read More