Erkennungsdienstliche Behandlung
Diese Vorschrift des § 81 b StPO erlaubt es der Polizei, von einem Beschuldigten zum Zwecke der Durchführung eines Strafverfahrens Fingerabdrücke und Lichtbilder aufzunehmen und Messungen und ähnliche Maßnahmen – auch gegen seinen Willen- vorzunehmen. Eine richterliche Anordnung ist hierfür nicht notwendig. § 81b Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten Soweit es für die Zwecke der … Read More