Akteneinsicht
Akteneinsicht ist die Grundlage jeder Strafverteidigung. Das Recht auf Akteneinsicht ist in § 147 StPO geregelt. Der Beschuldigte persönlich erhält von der Staatsanwaltschaft keine Akteneinsicht. Er muss dafür einen Rechtsanwalt mit seiner Strafverteidigung beauftragen. § 147 Abs. 7 StPO sieht aber vor, dass dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, auf Antrag Auskünfte und Abschriften aus … Read More