Nicht geringe Menge Kokain

Das Wichtigste in Kürze

Der Vorwurf
Bei Kokain beginnt die nicht geringe Menge bei 5 Gramm Wirkstoff. Das entspricht bei handelsüblicher Ware rund 5,8 Gramm. Damit steht ein Verbrechen im Raum, die Mindeststrafe beträgt ein Jahr.
Was Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten
Keine Angaben zur Sache, und vor allem kein Wort zur Qualität. Die Menge steht auf der Waage, der Wirkstoffgehalt nicht. Wer bestätigt, der Stoff sei gut gewesen, liefert dem Gericht die Grundlage, höher zu schätzen. Verpflichtend sind allein Name, Geburtsdatum, Wohnort und Staatsangehörigkeit.
Was wir zuerst tun
Akteneinsicht. Erst wenn feststeht, was die Ermittlungsbehörde tatsächlich hat, lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung nützt und wie sie aussehen muss.

Die Einzelheiten stehen unten im Text.

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Bei Kokain liegt die Schwelle zur nicht geringen Menge bei 5 Gramm Kokainhydrochlorid. Das ist kein Gewicht auf der Waage, sondern eine Wirkstoffmenge. Wie viel Kokain jemand tatsächlich in der Hand hatte, um diese Schwelle zu erreichen, hängt vom Reinheitsgrad ab. Und der liegt in Deutschland hoch.

Die Rechnung, um die es geht

Wird eine Menge Kokain sichergestellt, ermittelt das kriminaltechnische Labor den Wirkstoffgehalt. Dieser Gehalt, multipliziert mit dem Gewicht, ergibt die Wirkstoffmenge. Erreicht sie 5 Gramm Kokainhydrochlorid, ist die nicht geringe Menge überschritten und aus einem Vergehen wird ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.

Für die Größenordnung hilft der amtliche Durchschnitt. Nach den Auswertungen der kriminaltechnischen Laboratorien der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamts und der Zollverwaltung lag der Median für Kokainhydrochlorid im Jahr 2024 bei 85,9 Prozent in der Gewichtsklasse von einem Gramm bis unter einem Kilogramm, bei Mengen unter einem Gramm bei 86,4 Prozent.

Rechenbeispiel

Bei 85,9 Prozent Wirkstoffgehalt enthalten 5,82 Gramm Straßenkokain genau 5 Gramm Kokainhydrochlorid. Die nicht geringe Menge ist damit erreicht.

Das ist die eigentliche Nachricht dieser Seite. Sechs Gramm genügen. Nicht sechzig, nicht sechshundert.

Ein Missverständnis sollte man dabei ausräumen. Dass eine solche Menge dem Eigenbedarf dient, ist keineswegs fernliegend, und wer davon ausgeht, liegt damit oft richtig. Nur ändert das am Vorwurf nichts. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG stellt nicht allein das Handeltreiben unter Strafe, sondern gleichrangig den bloßen Besitz in nicht geringer Menge. Wer sechs Gramm Kokain ausschließlich für sich hat, begeht deshalb ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.

Der Eigenbedarf lässt den Tatbestand also nicht entfallen. Er wirkt sich erst innerhalb des Strafrahmens aus, über den minder schweren Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG und, bei einer Abhängigkeitserkrankung, über die Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG.

Was das bei anderen Reinheitsgraden bedeutet

Der Median ist ein Mittelwert, keine Naturkonstante. Im Einzelfall entscheidet allein die Analyse der sichergestellten Probe. Die folgende Übersicht zeigt, wie weit die Bruttomenge auseinandergeht.

Wirkstoffgehaltnicht geringe Menge erreicht ab
95 Prozent5,26 Gramm
89,4 Prozent, Median Großhandel5,59 Gramm
85,9 Prozent, Median mittlere Handelsebene5,82 Gramm
70 Prozent7,14 Gramm
50 Prozent10,00 Gramm
30 Prozent16,67 Gramm

Selbst bei einer auf die Hälfte gestreckten Ware sind es nur zehn Gramm. Zwei Drittel aller im Jahr 2024 untersuchten Proben lagen über 70 Prozent Kokain-Base.

Der Fehler, den auch Fachleute machen

Das Bundeskriminalamt gibt die Wirkstoffgehalte grundsätzlich bezogen auf die Base an und rechnet sie zusätzlich auf die handelsübliche Salzform um. Für Kokain lauteten die Werte 2024 auf 77,2 Prozent für Straßenproben, bezogen auf Kokain-Base, und auf 85,9 Prozent, bezogen auf Kokainhydrochlorid.

Der Grenzwert des Bundesgerichtshofs lautet auf Kokainhydrochlorid. Wer mit dem Base-Wert rechnet, kommt auf 6,48 Gramm statt auf 5,82 Gramm und unterschätzt die Lage. Bei Amphetamin ist es genau umgekehrt, dort lautet der Grenzwert auf die Base. Wer eine Umrechnung im Internet findet, sollte deshalb zuerst prüfen, auf welche Form sie sich bezieht.

Eilt es? Bei Untersuchungshaft oder einer laufenden Durchsuchung zählt jede Stunde.

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Warum der Reinheitsgrad von der Handelsstufe abhängt

Die Auswertung der kriminaltechnischen Labore trennt bei Kokain nach drei Gewichtsklassen, weil die Reinheit von der Sicherstellungsmenge abhängt. Für das Jahr 2024 ergaben sich folgende Medianwerte, jeweils umgerechnet auf das im Handel übliche Kokainhydrochlorid.

HandelsstufeMedian, Kokainhydrochloridnicht geringe Menge ab
unter 1 Gramm, Straßenhandel86,4 Prozent5,79 Gramm
1 Gramm bis unter 1 Kilogramm85,9 Prozent5,82 Gramm
ab 1 Kilogramm, Großhandel89,4 Prozent5,59 Gramm

Auffällig ist, wie wenig sich die Werte unterscheiden. Die Vorstellung, Kokain werde auf jeder Handelsstufe weiter gestreckt und komme beim Endabnehmer schwach an, findet in diesen Zahlen keine Stütze. Der Abstand zwischen Großhandel und Straßenhandel beträgt drei Prozentpunkte.

Der Median sagt allerdings nichts über den Einzelfall. Er ist bewusst gewählt, weil die Gehaltswerte nicht gleichmäßig streuen, sondern einseitig verteilt sind. Die Hälfte aller Proben liegt darüber, die andere darunter. Für 2024 ist zusätzlich festgehalten, dass zwei Drittel aller untersuchten Proben über 70 Prozent Kokain-Base lagen, was rund 78 Prozent Kokainhydrochlorid entspricht. Umgekehrt heißt das, dass ein Drittel darunter lag, teils deutlich.

Für die Verteidigung ist diese Streuung nur in einer Richtung interessant. Geprüft wird, ob die Wirkstoffmenge, von der die Akte ausgeht, zu hoch angesetzt ist. Das betrifft die Entnahme der Probe, die Frage, ob das Material überhaupt einheitlich war, und die Hochrechnung von der Probe auf die Gesamtmenge.

Wer eine schwache Probe hatte, hat davon einen Vorteil, und die Aufgabe besteht darin, dass dieser Vorteil in der Akte auch ankommt. Umgekehrt gilt, dass bei sehr reiner Ware schon eine deutlich kleinere Menge über der Schwelle liegt, als die Tabellen im Internet vermuten lassen.

Ein Hinweis zur Umrechnung. Kokainhydrochlorid ist schwerer als die freie Base, das Verhältnis der Molmassen beträgt rund 1,12. Dieselbe Probe trägt deshalb als Hydrochlorid eine um etwa zwölf Prozent höhere Prozentzahl. Das erklärt den Unterschied zwischen den 77,2 Prozent, die für Straßenproben genannt werden, und den 86,4 Prozent in der Tabelle oben.

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Was Sie nicht tun sollten

Sie sollten auf gar keinen Fall Angaben zur Sache oder zu Ihren persönlichen Verhältnissen machen. Damit legen Sie sich vorschnell fest und laufen der Ermittlungsbehörde mitunter ins offene Messer.

Besonders gefährlich sind Angaben zur Qualität. Nach der Menge wird selten gefragt, weil sie auf der Waage steht. Gefragt wird nach dem Stoff, und Antworten wie „das war sehr rein“ oder „das war richtig gutes Zeug“ sind keine Nebensächlichkeit.

Sind die Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht mehr vorhanden, muss das Gericht den Wirkstoffgehalt schätzen. Zu den Umständen, nach denen es dabei schätzt, gehört ausdrücklich die Beurteilung durch Tatbeteiligte (BGH, Beschluss vom 02.01.2024, 5 StR 530/23). Wer die Qualität gelobt hat, hat dem Gericht die Begründung geliefert, oberhalb des Durchschnitts zu schätzen. Bei Kokain, wo schon rund sechs Gramm genügen, entscheidet das über Vergehen oder Verbrechen.

Dasselbe gilt für die Konsumform. Wer angibt, Kokain vom Blech zu rauchen, sagt damit mehr über sich als über die Tat. Solche Angaben wirken in beide Richtungen, von der Frage der Schuldfähigkeit über die Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG bis zur Unterbringung nach § 64 StGB. Welche Richtung im Einzelfall die richtige ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Hinzu kommt, was viele Laien übersehen. Ab gewissen Mengen wird das Handeltreiben von Staatsanwaltschaften und Gerichten in der Praxis regelmäßig unterstellt.

Verpflichtend sind nach § 111 OWiG allein Name, Geburtsort und Geburtstag, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit. Diese Daten dürften den Ermittlungsbehörden in dem Zeitpunkt, in dem Sie ein Anhörungsschreiben erhalten oder vor Ort angehalten werden, ohnehin vorliegen. Die Vorschrift markiert also die Grenze dessen, was verlangt werden kann, und keine Pflicht, die Ihnen weiterhilft.

Warum ein bisschen reden schlechter ist als schweigen

Wer schweigt, gibt nichts preis. Wer teilweise redet, gibt etwas preis und schweigt zum Rest. Das Gericht darf aus einem vollständigen Schweigen keine nachteiligen Schlüsse ziehen. Bei einem Teilschweigen liegt die Sache anders, dort kann das Verschweigen einzelner Punkte gewürdigt werden (BGH, Beschluss vom 21.11.2001, 3 StR 370/01). Ein halb erzählter Sachverhalt ist deshalb die ungünstigste aller Varianten.

Wie wir vorgehen

Zuerst Akteneinsicht. Vorher weiß niemand, was in der Akte steht, und jede Einlassung wäre eine Einlassung ins Blinde.

Dann die Prüfung aller Beweismittel. Wie ist die Menge in die Zurechnung gelangt, welche Erkenntnisse stammen aus Überwachungsmaßnahmen, wie belastbar sind Aussagen von Mitbeschuldigten.

Erst danach das Wirkstoffgutachten, und auch nur dann, wenn die Menge in die Nähe der Schwelle fällt. Bei zehn Kilogramm Kokain ändert ein halbes Kilogramm nichts an der Bewertung. Bei sechs Gramm dagegen entscheidet der Wirkstoffgehalt darüber, ob ein Vergehen oder ein Verbrechen im Raum steht. Genau in dieser Lage lohnt der Blick auf die Probenentnahme, auf die Homogenität des Materials und auf die Hochrechnung von der Probe auf die Gesamtmenge.

Woher der Grenzwert stammt

Der Bundesgerichtshof hat den Grenzwert für Kokain mit Urteil vom 01.02.1985 auf 5 Gramm Kokainhydrochlorid festgesetzt (2 StR 685/84, BGHSt 33, 133). Im Gesetz steht er nicht. Das Betäubungsmittelgesetz verwendet den Begriff der nicht geringen Menge, ohne ihn zu bestimmen.

Die Methode ist seit Jahrzehnten dieselbe. Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefährliche oder tödliche Dosis. Fehlen dazu gesicherte Erkenntnisse, errechnet sich der Grenzwert als Vielfaches der durchschnittlichen Konsumeinheit eines nicht gewöhnten Konsumenten, bemessen nach der Gefährlichkeit des Stoffes (BGH, Beschluss vom 18.04.2024, 1 StR 106/24, Rn. 10). Die Werte der übrigen Substanzen führen wir in einer eigenen Tabelle mit Fundstellen.

Welche Strafe droht

Der Handel mit Kokain in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe kommt nicht in Betracht. In minder schweren Fällen eröffnet § 29a Abs. 2 BtMG einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren, und erst dort wird eine Bewährung wieder erreichbar. Kommt eine Bande oder eine Waffe hinzu, beginnt die Strafe nach § 30a BtMG bei fünf Jahren. Was der Begriff allgemein bedeutet, steht auf unserer Seite zur nicht geringen Menge.

Was eine engagierte Verteidigung bewirken kann

Zwischen einem Jahr Mindeststrafe und einer Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, liegen mehrere Stellschrauben. Sie greifen nicht in jedem Verfahren, aber sie greifen öfter, als der erste Blick auf die Anklage vermuten lässt.

  • Der Qualifikationstatbestand lässt sich nicht feststellen. Ob ein Gegenstand mitgeführt wurde und ob er zur Verletzung von Personen bestimmt war, ist eine Tatsachenfrage. Fällt sie weg, fällt die Mindeststrafe von fünf Jahren nach § 30a BtMG mit ihr.
  • Die Annahme noch schwererer Qualifikationen wird vermieden. Bande, Waffe, Einfuhr und Gewerbsmäßigkeit werden von der Anklage oft mitgedacht. Jede dieser Annahmen muss einzeln belegt werden.
  • Aus Täterschaft wird Beihilfe. Wer fährt, verwahrt oder vermittelt, ist nicht schon deshalb Täter. Die Beihilfe eröffnet über § 27 Abs. 2 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB einen gemilderten Strafrahmen.
  • Aus vielen Taten wird eine. Ob mehrere Vorgänge rechtlich eine Tat bilden, entscheidet über die Zahl der Einzelstrafen und damit über die Gesamtstrafe.
  • Der minder schwere Fall wird eröffnet. Erst über § 29a Abs. 2 BtMG wird eine Strafe erreichbar, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
  • Beweismittel fallen weg. Das reicht von der Verwertbarkeit einer Überwachungsmaßnahme bis zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler. Liegt eine solche vor, steht dem Verfahren insoweit ein Verfahrenshindernis entgegen (BGH, Urteil vom 16.12.2021, 1 StR 197/21).
  • Die Vollstreckung wird zurückgestellt. Bei einer Abhängigkeitserkrankung eröffnet § 35 BtMG den Weg in die Therapie statt in den Vollzug. Die Weichen dafür werden in der Hauptverhandlung gestellt und nicht danach.

Keiner dieser Punkte lässt sich vorab versprechen. Ob einer von ihnen trägt, entscheidet die Akte, und deshalb steht die Akteneinsicht am Anfang und nicht die Einlassung.

Häufige Fragen

Der Grenzwert liegt bei 5 Gramm Kokainhydrochlorid. Bei einem Wirkstoffgehalt, wie er für 2024 im Mittel festgestellt wurde, entspricht das rund 5,8 Gramm der gehandelten Ware. Maßgeblich ist aber immer die Analyse der konkreten Probe und nicht der Durchschnitt.

Für das Jahr 2024 lag der Median bei 85,9 Prozent Kokainhydrochlorid in der Gewichtsklasse von einem Gramm bis unter einem Kilogramm und bei 86,4 Prozent bei Mengen unter einem Gramm. Bezogen auf die Base lauten die Werte 77,2 Prozent für Straßenproben und 79,9 Prozent für Großhandelsmengen. Die Zahlen stammen aus den kriminaltechnischen Laboratorien der Länder und des Bundes.

Nein. Maßgeblich ist die Wirkstoffmenge, nicht das Bruttogewicht und erst recht nicht das Gewicht von Tüten oder Behältnissen. Auch Streckmittel zählen nicht mit, so verbreitet sie sind. In den 2024 ausgewerteten Proben dominierten Procain mit 57 Prozent und Coffein mit 28 Prozent.

Crack ist Kokain in Form der Base. Zum Grenzwert für Kokain-Base können wir hier keine gesicherte Aussage treffen, ohne die Fundstelle geprüft zu haben. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt der 2024 gemeldeten Crack-Zubereitungen lag bei 88,4 Prozent.

Das hängt vom Wirkstoffgehalt ab. Bei durchschnittlicher Ware liegen 10 Gramm deutlich über der Schwelle, es steht also ein Verbrechen nach § 29a BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr im Raum. Ob es dabei bleibt, entscheidet sich über den minder schweren Fall, über die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe und über die Zahl der angenommenen Taten.

Dann muss das Gericht schätzen. Feststellungen zum Wirkstoffgehalt sind bei einer Betäubungsmittelstraftat regelmäßig erforderlich, und zwar nicht nur für die nicht geringe Menge, sondern auch für die Strafrahmenwahl und die Strafzumessung.

Stehen die Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung, muss das Tatgericht die Wirkstoffmenge anhand der übrigen sicher festgestellten Umstände zahlenmäßig schätzen, etwa nach Herkunft, Preis, Aussehen, Verpackung, der Beurteilung durch Tatbeteiligte und der Handelsstufe, gegebenenfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (BGH, Beschluss vom 02.01.2024, 5 StR 530/23, HRRS 2024 Nr. 481, Leitsatz 1). Unterbleibt die Feststellung ganz, ist das ein Rechtsfehler. In der genannten Entscheidung hat er zur Aufhebung der Einzelstrafen geführt.

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